Die Befreiung
Die britische Militäradministration richtete in Dalum und Groß Hesepe – wie auch an anderen ehemaligen Lagerstandorten – Auffang- und Wohnlager für „Displaced Persons“ („DPs“, engl. für eine „Person, die nicht an diesem Ort beheimatet ist“) ein. Zu diesen „DPs“ gehörten unter anderem Kriegsgefangene, ehemalige KZ-Häftlinge sowie zivile Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, die während des Krieges zur Arbeit in deutschen Betrieben verpflichtet worden waren.
Das Lager XII Dalum wurde auf Anordnung des II Canadian Corps Durchgangslager für Westeuropäer; über tägliche Transporte nach Almelo (Niederlande) konnten sie in ihre jeweiligen Heimatländer zurückkehren. Ab dem 10. Mai 1945 diente das Lager der Unterbringung befreiter sowjetischer Kriegsgefangener, die zuvor kurzzeitig im Lager VII Esterwegen untergebracht waren.
Die Lager XII Dalum und XI Groß Hesepe wurden bis Juni 1946 durch das DPAC (»Displaced Persons Assembly Centre«) 268 in Meppen betreut, im Anschluss unterstanden sie dem UNRRA-Team 228 (»United Nations Relief and Rehabilitation Administration« / Nothilfe- und Wiederaufbauverwaltung der Vereinten Nationen).
Das ehemalige Lager Dalum diente in den 1950er Jahren der Aufnahme von Flüchtlingen und Vertriebenen aus den Provinzen östlich von Oder und Neiße (»Lager Erika«) und der Unterbringung von Arbeitskräften der aufblühenden Erdölindustrie.
Die strafrechtliche Aufarbeitung
Im „Husum-Verfahren“ von 1947 musste sich unter anderem das SS-Personal aus dem Dalumer KZ-Außenlager unter der Anklage der Begehung von Kriegsverbrechen vor einem britischen Militärgericht verantworten. Klingler wurde der Misshandlung von Alliierten unter anderem in Husum und Dalum und an der Tötung eines Alliierten in Dalum für schuldig befunden, zum Tode verurteilt und hingerichtet. Griem konnte kurz vor Prozesseröffnung aus britischer Haft fliehen. Erst 1968 eröffnete die Hamburger Staatsanwaltschaft nach Vorermittlungen der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg erneut ein Ermittlungsverfahren (»Erschießung von Häftlingen im KZ-Neuengamme im Jahre 1943… Hinrichtung eines Häftlings in Neuengamme… Tötung von 50 Häftlingen in Neuengamme oder seinen Außenlagern… Tötung von 12 Häftlingen im Außenlager Dalum… Erschießung von 2 oder 3 Häftlingen im Außenlager Husum «), stellte es jedoch aufgrund des Todes von Griem 1971 ein.
Der Erinnerungsort „LAGER XII DALUM“
Die Trafostation und das Wachgebäude des früheren nationalsozialistischen Emslandlagers XII in Dalum wurden denkmalschutzgerecht saniert und sind nun als Erinnerungsort „LAGER XII DALUM“ zugänglich. Die Ausstellung in den Räumen des ehemaligen Lagers XII in Dalum bietet detaillierte Informationen zu den Lagern, aber auch zu den Kriegsgräberstätten im Emsland und in der Grafschaft Bentheim.
Die Dauerausstellung im Inneren des Gebäudes ist während der Öffnungszeiten über ein elektronisches System täglich zugänglich (Sommerzeit 8 Uhr bis 20 Uhr, Winterzeit 8 Uhr bis 17 Uhr)